Jede/r kann in eine Situation geraten, in welcher er/sie nicht mehr in der Lage ist, seine/ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Durch eine Vorsorgevollmacht kann frühzeitig eine Vertrauensperson bestimmt werden, die befugt ist, verbindlich wichtige Angelegenheiten zu regeln. Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann hierdurch oft vermieden werden. Sollte nur eine Person oder sollten mehrere Personen bevollmächtigt werden? Müssen bzw. sollten Bevollmächtigte auch Familienangehörige sein? Welche Formvorschriften sind zu beachten? Wann ist eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich?
Der Gesetzgeber hat das deutsche Betreuungsrecht vollständig neu gefasst. Die Änderungen traten zum 01.01.2023 in Kraft. Dies wirkt sich maßgeblich auch auf Vorsorgevollmachten aus. Unter Berücksichtigung der nun aktuellen Rechtslage wird in diesem brandaktuellen Vortrag detailliert und bewusst praxisnah auf alle relevanten Neuerungen eingegangen, so auch, inwieweit eine Vorsorgevollmacht nun durch das neue, seit Anfang 2023 geltende „Ehegattennotvertretungsrecht“ entbehrlich sein könnte.
Kursnr.: 232-1232
Kosten: 12,50 EUR
(keine Ermäßigung)
freie Plätze
Kurse des Dozenten:
232-1232 - Vortrag: Die Vorsorgevollmacht im Zeichen des neuen BetreuungsrechtsVolkshochschule Bergheim
Bethlehemer Straße 25
50126 Bergheim
Tel.: 02271 4760-0
Fax: 02271 4760-25
E-Mail: info@vhs-bergheim.de
Montags bis donnerstags:
09:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 16:30 Uhr
Freitags: 09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwochs und freitags finden keine Beratungen durch die Pädagogen/-innen statt.
Bleiben Sie jederzeit auf dem neuesten Stand:
Unser E-Mail-Newsletter ist ein kostenloser Service und wird regelmäßig an eingetragene Interessent/-innen verschickt.