Wenn die Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim betreut werden müssen, dann entstehen erhebliche Kosten, die mit deren eigenem Einkommen aus Rente und Pension sowie den Leistungen der Pflegeversicherung häufig nicht gedeckt werden können. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Fragen, die hier besprochen werden, wie z. B.:
- Einsatz des Einkommens und Verbrauch des Vermögens des Pflegebedürftigen,
- Darstellung der staatlichen Leistungen (Pflegegeld, Pflegewohngeld, Sozialhilfe).
- Ab wann kann das Sozialamt in Anspruch genommen werden?
- Wann müssen die Kinder sich an den Pflegekosten beteiligten (sog. Elternunterhalt)?
Kursnr.: 232-1208
Kosten: 9,50 EUR
freie Plätze
Volkshochschule Bergheim
Bethlehemer Straße 25
50126 Bergheim
Tel.: 02271 4760-0
Fax: 02271 4760-25
E-Mail: info@vhs-bergheim.de
Montags bis donnerstags:
09:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 16:30 Uhr
Freitags: 09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwochs und freitags finden keine Beratungen durch die Pädagogen/-innen statt.
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