Wenn die Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim betreut werden müssen, dann entstehen erhebliche Kosten, die mit deren eigenem Einkommen aus Rente und Pension sowie den Leistungen der Pflegeversicherung häufig nicht gedeckt werden können. Diese Kosten werden dann an die Kinder weitergegeben. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Fragen, die hier besprochen werden, wie z. B.:
- In welcher Höhe kann ich als Kind in Anspruch genommen werden, muss ich mein eigenes Vermögen einsetzen und welche eigenen Belastungen (z. B. eigene Kredite, andere Unterhaltverpflichtungen etc.) können angerechnet werden?
- Haftet mein Ehepartner für die Heimkosten der Schwiegereltern?
- Wie verteilt sich die Haftung auf mehrere Geschwister?
Kursnr.: 211-1208
Kosten: 11,50 EUR
freie Plätze
Volkshochschule Bergheim
Bethlehemer Straße 25
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Montags bis donnerstags:
09:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 16:30 Uhr
Freitags: 09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwochs und freitags finden keine Beratungen durch die Pädagogen/-innen statt.
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