Dekorationsbild: Kursleiterin mit Teilnehmern, Gebäude einer Volkshochschule
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Wenn die Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim betreut werden müssen, dann entstehen erhebliche Kosten, die mit deren eigenem Einkommen aus Rente und Pension sowie den Leistungen der Pflegeversicherung häufig nicht gedeckt werden können. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Fragen, die hier besprochen werden, wie z. B.:
- Einsatz des Einkommens und Verbrauch des Vermögens des Pflegebedürftigen,
- Darstellung der staatlichen Leistungen (Pflegegeld, Pflegewohngeld, Sozialhilfe).
- Ab wann kann das Sozialamt in Anspruch genommen werden?
- Wann müssen die Kinder sich an den Pflegekosten beteiligten (sog. Elternunterhalt)?

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Volkshochschule Bergheim

Bethlehemer Straße 25

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Tel.: 02271 4760-0
Fax: 02271 4760-25

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