oder besser: "Bildungsveranstaltung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung"
oder einfacher: Bildungsurlaub - eigentlich Arbeitnehmerweiterbildung - setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte und Arbeiter/-innen praktisch um: 3 bis 5 Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Seminaren teilnehmen (nach § 3 des nordrhein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes [AWbG]). Das ermöglicht Berufstätigen, ihr Knowhow regelmäßig aufzufrischen und am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Nach Ihrer Anmeldung zur Weiterbildungsveranstaltung bei der vhs Bergheim erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber und nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung.
Genaue Bedingungen zum Bildungsurlaub können Sie im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz nachlesen.
Die Teilnahme an diesen Seminaren steht selbstverständlich allen offen, auch wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung oder Freistellung haben, sondern einfach einen einwöchigen Intensivkurs belegen möchten.
Die vhs Bergheim bietet kaufmännische Lehrgänge, die die Teilnehmenden auf einen bundesweit anerkannten IHK-Abschluss vorbereiten:
Volkshochschule Bergheim
Bethlehemer Straße 25
50126 Bergheim
Tel.: 02271 4760-0
Fax: 02271 4760-25
E-Mail: info@vhs-bergheim.de
Montags bis donnerstags:
09:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 16:30 Uhr
Freitags: 09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwochs und freitags finden keine Beratungen durch die Pädagogen/-innen statt.
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