Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz müssen Einbürgerungsbewerber einen Nachweis von mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erbringen. Ausreichende Sprachkenntnisse sind in der Regel u. a. nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber
• eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs vorlegen kann,
• in sonstiger Weise ein dem Niveau B1 gleich- oder höherwertiges Sprachdiplom erworben hat.
Einbürgerungsbewerber müssen außerdem über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Diese sind durch einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest nachzuweisen. Die Volkshochschulen im Rhein-Erft-Kreis sind als Prüfungszentren für B1-Prüfungen akkreditiert und als Prüfstelle für den Einbürgerungstest vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassen. Sie bieten regelmäßig Prüfungstermine an.
Weitere Fragen zur Einbürgerung beantwortet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Der Einbürgungstest umfasst 33 Fragen aus einem zentralen Fragenkatalog von 310 Fragen. Man hat 60 Minuten Zeit, um 17 Fragen korrekt zu beantworten.
Informationen zu Inhalt, Ablauf und Vorbereitungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Infoblatt.
Di., 04.07.2023, 17:00 - 18:00 Uhr; Anmeldeschluss 01.06.2023
Fr., 13.10.2023, 14:00 - 15:00 Uhr; Anmeldeschluss 12.09.2023
Bitte beachten Sie: Es ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
Nähere Informationen und einen interaktiven Test gibt es auf dem Internetportal des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Gesamtübersicht aller möglichen Fragen.
Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Januar 2023 dürfen am Deutsch-Test für Zuwanderer nur noch Personen teilnehmen, die an einem Integrationskurs teilgenommen haben und über eine gültige Teilnahmeberechtigung verfügen. Es ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin. Für externe Teilnehmende bietet die Volkshochschule Bergheim zurzeit keine B1-Prüfungen an.
Unsere nächsten Termine für den Deutsch-Test für Zuwanderer sind:
Fr., 23.06.2023 und Sa., 24.06.2023; Anmeldeschluss 16.05.2023
Fr., 18.08.2023 und Sa., 19.08.2023; Anmeldeschluss 18.07.2023
Fr., 24.11.2023 und Sa., 25.11.2023; Anmeldeschluss 24.10.2023
Fr., 08.12.2023 und Sa., 09.12.2023; Anmeldeschluss 07.11.2023
Bitte bringen Sie zur Anmeldung einen gültigen Ausweis oder Reisepass und die Prüfungsgebühr von 125,00 Euro mit (keine Ermäßigung möglich).
Beratungsgespräche und Anmeldungen im vhs-Haus sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Zur Vorbereitung auf den Deutsch-Test für Zuwanderer können Sie die von g.a.s.t. e. V. zur Verfügung gestellten Modelltests nutzen.
Dr. Eva Marcowitz, Telefon 02271 4760-17
Beratungszeiten:
Montags, dienstags, donnerstags 09:00 bis 12:30 Uhr/14:00 bis 16:30 Uhr
Dagmar Mevissen, Telefon 02271 4760-27
Beratungszeiten:
Montags, dienstags, donnerstags 09:00 bis 12:30 Uhr/14:00 bis 16:30 Uhr
Freitags 09:00 bis 13:00 Uhr
Anna Schorn, Telefon 02271 4760-20
Beratungszeiten:
Montags, dienstags, donnerstags 09:00 bis 12:30 Uhr/14:00 bis 16:30 Uhr
Iwona Weindel, Telefon 02271 4760-31
Beratungszeiten:
Montags, dienstags, donnerstags 09:00 bis 12:30 Uhr/14:00 bis 16:30 Uhr
Bitte bedenken Sie, dass wir keine Auskünfte zu rechtlichen und organisatorischen Fragen der Einbürgerung und des Procedere geben können. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die entsprechende Einbürgerungsbehörde oder konsultieren Sie die Internetseite der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Volkshochschule Bergheim
Bethlehemer Straße 25
50126 Bergheim
Tel.: 02271 4760-0
Fax: 02271 4760-25
E-Mail: info@vhs-bergheim.de
Montags bis donnerstags:
09:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 16:30 Uhr
Freitags: 09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwochs und freitags finden keine Beratungen durch die Pädagogen/-innen statt.
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